Letzte Runde im langwierigen Kampf um die Stricktechnologie bei Sportschuhen: Der Sportartikelhersteller Adidas AG forderte Nike Inc. erneut heraus und beantragte die Löschung des Nike-Patents auf flyknit. Am 30. November 2017 reichte Adidas beim US-Bundesberufungsgericht (Federal Court of Appeals) die offizielle Berufung ein, um die Entscheidung des Patent Trial and Appeal Board vom Oktober 2017 aufzuheben, mit der das Flyknit-Patent von Nike bestätigt wurde.
Im Rampenlicht: Nike-Patent für Schuhe mit Strukturelementen
Adidas zitiert Titel 35, Section 103 des US-Patentrechts. Darin heißt es, dass ein Patent für eine Erfindung nicht beansprucht werden kann, wenn die Erfindung „vor dem tatsächlichen Anmeldetag der beanspruchten Erfindung für eine Person, die über gewöhnliche Fähigkeiten in der Kunst verfügt, zu der die beanspruchte Erfindung gehört, offensichtlich gewesen wäre“. Der deutsche Sportartikelhersteller konzentriert sich deshalb auf das Argument, dass die Flyknit-Technologie von Nike im Grunde nichts Neues ist. Nike ist Inhaberin eines Patents für „Artikel von Schuhen mit einem Obermaterial mit fadenförmigen Strukturelementen“ (Patent Nr. 7.347.011). Das ist der Kern des Streits.
Auseinandersetzung begann mit den Olympischen Spielen in 2012
Bei diesem langwierigen Streit zwischen den beiden größten Sportartikelherstellern der Welt geht es um eine spezielle Technologie bei der Herstellung von Laufschuhen. Nike Inc. hatte seinen Flyknit Schuh im Februar 2012 auf den Markt gebracht und Adidas AG führte im Juli 2012 das Modell „Adizero Primeknit“ ein. Beide Hersteller brachten ihre gestrickten Laufschuhe im Vorfeld der Olympischen Spiele in London auf den Markt und erzielten sehr gute Verkaufszahlen.
Adidas bot seine Primeknit-Modelle zunächst nur in Deutschland zum Verkauf an. Folgerichtig verklagte Nike den deutschen Konkurrenten wegen Patentverletzung vor dem Nürnberger Gericht. In diesem Fall, wie auch wieder in der aktuellen Neuauflage des alten Disput, war die Frage: Kann etwas so Allgemeines und Bekanntes wie die seit 1940 bekannte Stricktechnologie von Nike patentiert werden? Das Nürnberger Gericht folgte der Argumentation von Adidas und wies die Patentverletzung zurück.
Aber das war noch nicht das Ende der Fehde der Rivalen. Ende 2012 reichte Adidas in den USA einen Antrag auf Annulierung des Nike-Patents mittels eines Inter Partes Review („IPR“) ein. Denn Adidas begann, seine gestrickten Schuhe in den USA zu verkaufen. Der deutsche Sportschuhhersteller wollte Nike die Möglichkeit nehmen, den U. S. Verkauf des Schuhs zu stoppen, beispielsweise indem Nike eine Patentverletzungsklage bei einem US-Gericht einreichte.
(Zitat: UPSO)Das IPR-Verfahren wurde vor sechs Jahren eingeführt, um die Belastung der Bundesgerichte durch Patentstreitigkeiten zu verringern, aber Kritiker sagen, dass es von so genannten Patenttrolle und Hedgefonds ausgenutzt wurde.
Ping-Pong-Modus zwischen PTAB und Bundesberufungsgericht
Das Patent Trial and Appeal Board stimmte mit Adidas überein. Das PTAB entschied, dass Nike nicht in der Lage war, die Patentierbarkeit der geänderten Ansprüche gegen den bekannten Stand der Technik nachzuweisen.
Nike legte gegen diese Entscheidung beim U. S. Bundesberufungsgericht Berufung ein und war 2014 erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass Nike eine „neuartige“ Stricktechnologie „erfunden“ habe und dass das Gestrick als „Quantensprung in diesem Bereich“ anerkannt werde. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Patent von Nike und verwies den Fall an das PTAB zurück.
Im April 2016 reichte Adidas daher drei weitere Anträge im Zusammenhang mit drei weiteren Nike-Gebrauchsmustern ein. Diese Patente wurden Nike zwischen 2010 und 2012 erteilt und schützen verschiedene Aspekte von „Schuhe mit textilen Oberteilen und das Herstellungsverfahren für Schuhe“.
Im Oktober 2017 jedoch bestätigte die PTAB das Flyknit-Patent von Nike. Die Adidas AG konnte nicht nachweisen, dass eine Kombination von zuvor erteilten Patenten die geltend gemachten Ansprüche des Patents von Nike Inc. für einen gewöhnlich qualifizierten Handwerker offensichtlich gemacht hätte, so das PTAB.
Die Berufung vor dem Bundesberufungsgericht in den USA, die letzte Woche eingereicht wurde, bedeutet für Adidas die letzte Chance, das Nike Flyknit-Patent für ungültig zu erklären. Das Finale ist tatsächlich fertig angerichtet.
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