Das World Wide Web etabliert sich immer mehr in den Alltag des Menschen – somit steigt auch die Attraktivität des Netztes für Personen, die sich mit illegalen Machenschaften bereichern wollen. Dies bezieht sich vor allem auf den Verkauf von angeblichen Markenartikeln, die sich im Nachhinein als billige Plagiate herausstellen. Europol entgegnet dem nun mit dem Start der Anti-Plagiat-Kampagne „Don’t F***(ake) Up“.
„Onlineshopping“ sorgt für Plagiate
Das Einkaufsverhalten der Menschen ändert sich. Der Trend zum Online-Shopping steigt täglich. Dies bestätigt auch der Bundesverband des Deutschen Versandhandels. Mittlerweile besteht der Branchenumsatz zu 64% aus Online-Käufen. Jeder versucht die Produkte so günstig wie möglich zu ergattern. Durch diesen Drang, das „Günstigste vom Günstigen“ zu erhalten, geraten viele Kunden an Plagiat-Händler. Hierin liegt genau die Gefahr! Der Kunde muss durch den Kauf eines Plagiates eventuell nicht nur Geldverluste einbüßen, denn es kann ebenso zu gesundheitlichen Schäden kommen. Viele „gefakte“ und billige Klamotten sind vollgepumpt mit Chemikalien die alles andere als gut für den menschlichen Körper sind. Zudem können zum Beispiel Plagiate von Sonnenbrillen nicht den nötigen Schutz der Augen vor der Sonne aufweisen.
Fälschung! Was nun?
Im Allgemeinen gilt: Wird ein Markenartikel bestellt, hat der Käufer das Recht auf den originalen Artikel. Jeder Hersteller ist dazu verpflichtet, seinem Kunden die originale Ware zuzusenden. Ist das nicht der Fall und man erhält ein Plagiat, sollte zunächst der Kontakt mit dem Händler aufgesucht werden. Kommt dieser den Aufforderungen, ein neues originales Produkt zu liefern oder das gezahlte Geld zurück zu erstatten nicht nach, bleibt einem als Käufer nur noch die Klärung über das Gericht als Lösungsweg. Problem hierbei ist, dass sich der Rechtsweg aufgrund der hohen Kosten oft nicht lohnt.
Da die Fälschungen zum größten Teil aus asiatischen Gebieten stammen und die Anschriften der Händler somit (meist) unbekannt oder falsch sind, macht auch eine Anzeige beim Zoll oder bei der Polizei wenig Sinn. Schließlich bleibt der Käufer in den meisten Fällen auf seinem fälschlich erworbenen Plagiat sitzen.
Ein wirklicher Rechtsstreit lohnt sich nur dann, wenn gegen einen namen-haften und seriösen deutschen Händler vorgegangen wird. Hierbei haben diese meist versehentlich oder unbewusst Plagiate vertrieben und sind in der Regel zur Klärung zu Gunsten des Geschädigten bereit.
Fazit
Um sich vor einem Plagiat-Kauf zu schützen, lohnt es sich genauer hinzusehen und die Website zu untersuchen. Hat man bereits erste Zweifel an der „Echtheit“ eines Produktes, kann man in vielen Foren mehr über die Glaubwürdigkeit der angestrebten Website erfahren. Zusätzlich kann es hilfreich sein, beim Bezahlvorgang die „Lastschrift-Methode“ zu wählen. Hier hat man im Gegensatz zu anderen Bezahlvorgängen die Möglichkeit, sein Geld bis zu sechs Wochen nach Kauf zurückzubuchen.
Im Grund gilt: Haben Sie Zweifel, lassen Sie die Finger von dem Produkt!
Sensibiliserungskampange „#dontfakeup“
Mit Mitteln aus dem EUIPO-Beihilfeprogramm startet EUROPOL nun eine Sensibilisierungskampange gegen die zahlreichen Online-Fälschungen. Die Kampange läuft unter dem Motto: „Don’t F***(ake) Up“ und ist auf allen Sozialen Medien auch unter dem Hashtag #dontfakeup vertreten.
Mit dieser Aktion versucht Europol die Käufer hinsichtlich des Kaufabschlusses im Netz zu sensibilisieren. Laut der EUIPO „sollen ihnen Hilfestellungen gegeben werden, wie sie betrügerische Internet-Seiten, auf denen gefälschte Waren verkauft werden, sowie gefälschte Konten in den sozialen Medien und gefälschte Apps für Mobilgeräte erkennen können.“
Um den Vertrieb von Fälschungen zu beseitigen, haben Europol und das EUIPO im Sommer 2016 eine Koalition gegen die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums: „Intellectual Property Crime Coordinated Coalition (IPC3)“ geschaffen.
Im Zuge der Kampagne wurden Werbespots veröffentliche, die den Menschen die Augen im Bezug auf den Kauf von fälschlichen Produkte von zwiespaltigen Websites öffnen sollen. Der erste Spot dreht sich um den Kauf von medikamentösen Plagiaten, welche negative Auswirkung auf die Gesundheit haben können. Im zweiten Spot geht es um gefälschte Kosmetik.
Da es für die Konsumenten oft schwer ist eine manipulierte Website zu erkennen, rät Europol dazu sich das Impressum genauer anzusehen. Dort müssen die Handelsregister, die Umsatzsteuer-ID-Nummer und ein Kontakt zum Unternehmen angegeben sein.
Europol hat gemeinsam mit anderen Polizeibehörden bereits 4.500 Websites mit gefälschten Produkten gesperrt. 27 Länder hatten sich an der Operation beteiligt.
Sie haben ein Plagiat erworben und wissen nicht weiter?
Lassen Sie uns gemeinsam nach Möglichkeiten und einer passenden Lösung für Ihr Problem suchen! Unsere Anwälte beraten Sie individuell und entwickeln zusammen mit Ihnen die richtige Strategie.
Machen Sie noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns aus!
Quelle: Pressemitteilung EUIPO / Handelsblatt / Wuv
Bilder: EUIPO / User „Chuck Coker“ / Flickr , CC BY-ND 2.0